Leichenpass: Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Linie:- Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-158
Telefon Festnetz: 0431 5866-159
Telefon Festnetz: 0431 5866-157
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de
Internet
Stichwörter
abmelden, Anmeldebescheinigung, anmelden, Auskunft aus dem Melderegister, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Leichenpass, Meldebescheinigung, Melderegister, neuer Personalausweis, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, ummelden, Zweitwohnung anmelden
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Linie:- Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 0431 5866-200
Telefon Festnetz: 0431 5866-257
Telefon Festnetz: 0431 5866-159
E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de
Internet
Stichwörter
abgestellte Fahrzeuge, Abmeldung von Gewerbe, Bewachungsgewerbe, Bewachungsgewerbetreibende, Feuerwehr, Gaststätten, Gefahrhunde, gefährliche Hunde, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnisse, Gewerberegister, Gewerbeummeldung, Kontrolle Gaststätten, Ladenöffnungszeiten, Lärmschutz, neues Gewerbe anmelden, Rattenbekämpfung, Schiedsverfahren, Schöffen, Sonn- und Feiertage, Tierschutz, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
- solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein