Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Online-Dienst
Anzeige für Erdaufschlüsse > 10m Tiefe
Beschreibung
Online erledigen
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Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-3748
Telefon Festnetz: +49 431 901-3766
Fax: +49 431 901-63781
E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de
Internet
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 9 Absatz 2 Nummer 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 49 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
§ 8 und §§ 46ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Für die Bohrungen:
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
§ 127 Bundes-Berggesetz (BBergG),
§ 7 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein