Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Roonstraße 42

    24534 Neumünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2914

    Fax: +49 4321 942-2673

    E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de

    E-Mail: tiefbau@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Abwasser

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2603

    • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2655

    Internet

    Stichwörter

    Ampeln, Aufgrabungen, Bauplanung, Baustellen, Baustellenmanagement, Bauvorbereitung, Brücken und Gewässer, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Dynamisches Parkleitsystem, Gehwegsüberfahrten, Grundstücksanschlusskanäle, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kanalbaumaßnahmen, Kanaldatenbank, Kanalinspektion, Kanalunterhaltung, Niederschlagswassergebühren, Parkscheinautomaten, Planung Straßenbaumaßnahmen, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherungspflichten

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brachenfelder Straße 1 - 3

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushalteststelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2716(Geschäftszimmer)

    Fax: +49 4321 942-2503

    E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Schmutzwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de