Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
Gebühren: ja
Bushalteststelle am Großflecken
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2716(Geschäftszimmer)
Internet
Zuständigkeit für
Neumünster
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) anzeigen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
- Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen
- Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
- Gewässeraufsicht
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen