Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage

    ID: L100012_299952597

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

    Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

    • Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
    • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Beschreibung

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    Nach und nach werden wir unser digitales Angebot ausweiten, sodass Sie Ihre Anträge immer einfacher stellen können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4372

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4364

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4374

    E-Mail: grundstuecksentwaesserung@kiel.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Entwässerung, Schmutzwasser, Entwässerungsauskunft, Entwässerungsgenehmigung, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kleinkläranlagen, Schmutzwassereinleitung, Sielkataster

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 104

    24103 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3748

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3766

    Fax: +49 431 901-63781

    E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Schmutzwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de