Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage

    ID: L100012_299952597

    Beschreibung

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    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2024

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

    Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

    • Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
    • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

    • Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
    • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Beschreibung

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    Nach und nach werden wir unser digitales Angebot ausweiten, sodass Sie Ihre Anträge immer einfacher stellen können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4372

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4374

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4364

    E-Mail: grundstuecksentwaesserung@kiel.de

    Stichwörter

    Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Entwässerung, Schmutzwasser, Entwässerungsauskunft, Entwässerungsgenehmigung, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kleinkläranlagen, Schmutzwassereinleitung, Sielkataster

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2022

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2009

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 104

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3748

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3766

    Fax: +49 431 901-63781

    E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2009

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein

    Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Schmutzwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020