Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage
Beschreibung
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zuständige Stelle
Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:
- Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
- Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:
- Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
- Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung
Beschreibung
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Nach und nach werden wir unser digitales Angebot ausweiten, sodass Sie Ihre Anträge immer einfacher stellen können.
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Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
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Telefon Festnetz: +49 431 901-4372
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Stichwörter
Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Entwässerung, Schmutzwasser, Entwässerungsauskunft, Entwässerungsgenehmigung, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kleinkläranlagen, Schmutzwassereinleitung, Sielkataster
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
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Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
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Hausanschrift
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Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Telefon Festnetz: +49 431 901-3748
Telefon Festnetz: +49 431 901-3766
Fax: +49 431 901-63781
E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein.
Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Hinweise für Kiel: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schmutzwasser