Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
Wer zum Zwecke der Aus-, Fort- oder Weiterbildung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wollen Sie als Träger im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Adresse
Postanschrift
Postfach 5009
24062 Kiel
Postanschrift
Postfach 7151
24171 Kiel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
De-Mail: poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige muss vor Aufnahme in das Lehrprogramm beziehungsweise vor Änderung des Lehrprogramms erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein