Tierschutzbeauftragte Bestellung

    Tierschutzbeauftragte bestellen

    Sie führen in Ihrer Einrichtung oder Ihrem Betrieb Tierversuche durch, halten oder züchten Versuchstiere? Dann müssen Sie als verantwortliche Person eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten bestellen und diese der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Sie sind Trägerin beziehungsweise Träger einer Einrichtung oder arbeiten als verantwortliche Person für einen Betrieb, in dem Tierversuche durchgeführt oder Versuchstiere gehalten oder gezüchtet werden? 

    Dann müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeiten, eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten und eine stellvertretende Person bestellen und der zuständigen Behörde anzeigen.

    Die oder der Tierschutzbeauftragte beziehungsweise die stellvertretende Person muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. 

    Die Stellung und Befugnisse dieser Person müssen Sie durch Satzung, innerbetriebliche Anweisungen oder in ähnlicher Form in Ihrer Einrichtung oder Ihrem Betrieb regeln.

    Als verantwortliche Person müssen Sie zum Beispiel in einer Anweisung sicherstellen, dass die oder der Tierschutzbeauftragte bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben weisungsfrei ist. Die Person darf wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben auch nicht benachteiligt werden. 

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 5009

    24062 Kiel

    Postfachadresse

    Postfach 7151

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 3

    24106 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-7239

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Anzeige (Hauptantrag)
    • Hochschulabschlusszeugnis der bestellten Person in Veterinärmedizin (falls vorhanden) (Kopie)
    • Nachweise über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Person im Versuchstierbereich (Kopie)
    • innerbetriebliche Anweisung oder Satzung als Beleg für die Stellung und Befugnisse der bestellten Person (Kopie)

    Voraussetzungen

    Einrichtung:

    • Sie müssen eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten bestellen, wenn Ihre Einrichtung Versuchstiere züchtet, hält oder verwendet.

    Tierschutzbeauftragte beziehungsweise Tierschutzbeauftragter:

    • Eine Tierschutzbeauftragte beziehungsweise ein Tierschutzbeauftragter oder eine stellvertretende Person muss die für diese Aufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Zuverlässigkeit besitzen:
      • Hochschulabschluss in Veterinärmedizin.
      • Wenn Person keine Veterinärmedizinerin oder kein Veterinärmediziner ist, können Sie als verantwortliche Person einer Einrichtung eine Ausnahmegenehmigung mit entsprechender Begründung beantragen.
      • Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der zu bestellenden Tierschutzbeauftragten oder des zu bestellenden Tierschutzbeauftragten nachweisen.
    • Tierschutzbeauftragte sind verpflichtet, ihr Wissen und ihre Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik zu halten.
    • Tierschutzbeauftragte dürfen nicht gleichzeitig für das Halten oder Züchten der Versuchstiere in der Einrichtung beziehungsweise dem Betrieb verantwortlich sein. 
    • Führt sie oder er selbst Tierversuche durch, muss für diese Versuchsvorhaben eine andere Tierschutzbeauftragte oder ein anderer Tierschutzbeauftragter tätig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Die Anzeige müssen Sie vor Aufnahme der tierschutzrelevanten Tätigkeiten bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Tierversuche, Tierschutz, Tierzucht, Tierschutzbeauftragte, Versuchstierschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English