Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Befreiung
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    Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

    Wer Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen z. B. installieren oder warten möchte, benötigt eine Sachkundebescheinigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie nach dem 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht.

    Diese betrifft folgende Tätigkeiten:

    • Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
    • Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
    • Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
    • Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
    • Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.

    Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.

    Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.

    Zuständigkeit

    • An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Innung oder
    • an die Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe, die durch die zuständige Behörde eine entsprechende Bescheinigung als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle anerkannt sind.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

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    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr   ; Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Formulare

    Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
    Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
    Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
    Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
    Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
    Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
    Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
    Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
    Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
    Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
    Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
    Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
    Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
    Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
    Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
    Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
    Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 05.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei folgenden Fällen müssen Sie zudem:

    • Im Fall von Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 bestanden haben.
    • Im Falle von Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 306/2008 bestanden haben.
    • Im Falle von Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 304/2008 bestanden haben.
    • Im Falle von Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 4 abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 305/2008 bestanden haben.
    • Im Falle von Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen erfolgreich an einem Trainingsprogramm nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 teilgenommen haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009

    Technisch geändert am 09.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020