• Oesterwurth (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

Unterrichtung für Gastwirte

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

Beschreibung

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Gaststättenbetrieb: Lebensmittelrechtliche Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Heinrichstraße 28-34

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 461 806-806

Fax: +49 461 806-9806

E-Mail: service@flensburg.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 21.12.2009

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Service-Center

Adresse

Hausanschrift

Heinrichstraße 28-34

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular
  • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
  • Schriftform: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

- keine besonderen Voraussetzungen

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

Fristen

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

Weitere Informationen

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

Version

Technisch erstellt am 13.10.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Gaststättenerlaubnis, Alkoholausschank, Schanklizenz, Gaststätten, Lebensmittel, Konzession, Restaurant, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Kneipe, Hygiene, Lebensmittelschulung, Unterrichtung Gaststättengewerbe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020