Unterrichtung für Gastwirte
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.
Beschreibung
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Gaststättenbetrieb: Lebensmittelrechtliche Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular
- OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
- Schriftform: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- keine besonderen Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden
Fristen
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK
Weitere Informationen
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020
Stichwörter
Gaststättenerlaubnis, Hygiene, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Restaurant, Konzession, Gaststätten, Lebensmittel, Schanklizenz, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Alkoholausschank, Lebensmittelschulung, Kneipe