Gesellenprüfung: Teil 1 - Zulassung
Wer eine Berufsausbildung mit gestreckter Gesellenprüfung absolviert, benötigt für Teil 1 der Gesellenprüfung eine gesonderte Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie eine Berufsausbildung mit "gestreckter Gesellenprüfung" absolvieren, benötigen Sie für Teil 1 eine gesonderte Zulassung. Um zu Teil 1 der Gesellenprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie
- die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt haben,
- Ausbildungsnachweise geführt haben,
- sich zur Prüfung anmelden beziehungsweise durch Ihre Ausbilderin/Ihren Ausbilder anmelden lassen.
Außerdem muss Ihr Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen sein. Dies gilt nicht, wenn der Eintrag aus einem Grund fehlt, den weder der Auszubildende (Lehrling) noch dessen gesetzliche Vertretung zu vertreten hat.
Über die Zulassung zur Gesellenprüfung entscheidet die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Gesellenprüfung: Teil 1 - Zulassung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Anmeldungsformular,
- vorgeschriebene Ausbildungsnachweishefte beziehungsweise Berichtshefte,
- Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Unterweisungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Prüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.
Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.
Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein