Gesellenprüfung: Teil 1
Die Gesellenprüfung Teil 1 ist Teil der gestreckten Gesellenprüfung und wird während der Ausbildungszeit abgelegt.
Beschreibung
Bei einer Gesellenausbildung mit zweigeteilter Gesellenprüfung (sogenannte gestreckte Gesellenprüfung) findet die erste Teilprüfung nach teilweise absolvierter Ausbildungszeit, mit zeitlichem Abstand zur zweiten Teilprüfung statt.
Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.
Die Gesellenprüfung Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden.
Das Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1 wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Gesellenprüfung: Teil 1 (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Prüfung ist für Auszubildende (Lehrlinge) gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein