Gesellenprüfung Zulassung Teil 2

    Gesellenprüfung: Teil 1

    Die Gesellenprüfung Teil 1 ist Teil der gestreckten Gesellenprüfung und wird während der Ausbildungszeit abgelegt.

    Beschreibung

    Bei einer Gesellenausbildung mit zweigeteilter Gesellenprüfung (sogenannte gestreckte Gesellenprüfung) findet die erste Teilprüfung nach teilweise absolvierter Ausbildungszeit, mit zeitlichem Abstand zur zweiten Teilprüfung statt.
    Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.

    Die Gesellenprüfung Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden.

    Das Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1 wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniskirchhof 1-7

    24937 Flensburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1738

    24907 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049461 866-0

    Fax: 0049461 866-110

    E-Mail: info@hwk-flensburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2009

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Gesellenprüfung: Teil 1 (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Prüfung ist für Auszubildende (Lehrlinge) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

    Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020