Ausbildungsdauer Verkürzung

    Berufsausbildung: Ausbildungszeit verkürzen/verlängern

    In besonderen Fällen kann auf Antrag die Ausbildungszeit verkürzt / verlängert werden.

    Beschreibung

    Die von der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit muss eingehalten werden. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende/r (Lehrling) können vertraglich keine Änderung der Ausbildungszeit herbeiführen. Die Ausbildungszeit kann jedoch in besonderen Fällen von der zuständigen Stelle auf Antrag verkürzt oder verlängert werden.

    Verkürzung der Ausbildungszeit:
    Auf gemeinsamen Antrag der/des Auszubildenden und der Ausbilderin/des Ausbilders hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
    Beispielsweise kann bei Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung diese angemessen berücksichtigt werden. Ebenso kann die absolvierte Ausbildungszeit bei Fortsetzung der Berufsausbildung in demselben Beruf für eine Kürzung berücksichtigt werden. Die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann.

    Verlängerung der Ausbildungszeit:
    In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der Ausbilderin/des Ausbilders die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Gründe, die eine Verlängerung erforderlich machen, können sein:

    • schwere Mängel in der Ausbildung,
    • längere Ausfallzeiten der/des Auszubildenden (zum Beispiel infolge Krankheit),
    • körperliche und andere Behinderungen der/des Auszubildenden, die dazu führen, dass das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann oder
    • Betreuung des eigenen Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

    Bestehen für einzelne Berufsbereiche keine Kammern, sind im Landesgesetz bereits Regelungen festgelegt, die die Zuständigkeit betreffen. Außerdem können Kammern mit Genehmigung durch die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde untereinander eine spezielle Aufgabenverteilung vereinbaren.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniskirchhof 1-7

    24937 Flensburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: ja
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1738

    24907 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do: 7.30 - 16.00 Uhr Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049461 866-0

    Fax: 0049461 866-110

    E-Mail: info@hwk-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Berufsausbildung: Ausbildungszeit verkürzen/verlängern (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 28-34

    24937 Flensburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 43  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)
    • Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 461 806-806

    Fax: +49 461 806-9806

    E-Mail: service@flensburg.ihk.de

    Internet

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    Technisch geändert am 02.09.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kamp 15-17

    24768 Rendsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

    Fax: +49 4331 9453-199

    E-Mail: lksh@lksh.de

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Apothekerkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 75

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h

    Kontakt

    Fax: +49 431 57935-20

    Telefon Festnetz: +49 431 57935-10

    E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de

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    Technisch geändert am 02.01.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 46 21 9391-26

    Telefon Festnetz: +49 46 21 9391-0

    E-Mail: info@rak-sh.de

    Internet

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    E-Mail: info@stbk-sh.de

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Tierärztekammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 99a

    25746 Heide

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 481 88 33 5

    Telefon Festnetz: +49 481 55 42

    E-Mail: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de

    Kontaktperson

    • Frau Eike Burmeister
    • Frau Antje Lass
    • Frau Gesa Meyer

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    Technisch geändert am 02.01.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Schleswig-Holsteinische Notarkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 46 21 939-10

    Fax: +49 46 21 939-126

    E-Mail: info@notk-sh.de

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 496

    24114 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 26 09 26-15

    Telefon Festnetz: +49 431 26 09 26-0

    E-Mail: central@zaek-sh.de

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckallee 8-12

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

    Kontakt

    Fax: +49 4551 803-180

    Telefon Festnetz: +49 4551 803-0

    E-Mail: info@aeksh.org

    Internet

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    Technisch geändert am 02.01.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss eine genaue Begründung beigelegt werden. Bei Minderjährigen ist zum Antrag die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

    Bei dem Wunsch auf verkürzter Ausbildungszeit müssen die entsprechenden Zeugnisse bzw. Nachweise beigelegt werden, zum Beispiel Schul- und Prüfungszeugnisse, Leistungsbeurteilungen, Berufsausbildungsverträge und/oder betriebliche Ausbildungspläne.

    Formulare

    Der Antrag (Vordruck) auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit ist von der/dem Auszubildenden schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss rechtzeitig vor Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden. Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Entscheidungshilfe zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de