Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Abnahme
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    Meisterprüfung: Zulassung

    Wer eine Meisterprüfung ablegen möchte, muss einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

    Beschreibung

    Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

    Zulassungsvoraussetzungen:

    • Bestandene Gesellenprüfung
      • in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder
      • in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder
    • eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • bestandene Prüfung nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Handwerksordnung (HwO).

    Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Auf die Zeit der Berufstätigkeit anzurechnen ist

    • der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule
      • bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr,
      • bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren,
    • die Tätigkeit als Selbstständiger, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll,
    • eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

    In Ausnahmefällen und bei Nachweis ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können Sie von den oben genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise befreit werden.
    Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

    Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
    Wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat kann zugelassen werden.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Lübeck

    Aktuelles

    Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

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    Breite Str. 10/12

    23552 Lübeck

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    Ist rollstuhlgerecht

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    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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    24114 Kiel

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    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Formulare

    Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
    Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
    Meisterprüfung: Zulassung (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
    Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
    Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
    Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
    Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
    Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
    Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
    Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
    Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
    Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
    Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
    Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
    Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
    Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
    Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
    Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
    Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
    Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
    Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 05.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Zulassungsantrag der jeweiligen Handwerkskammer mit Nachweis über den Ausbildungsabschluss und gegebenenfalls weitere Berufsunterlagen.

    Formulare

    Den Zulassungsantrag finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Handwerkskammer.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Zulassungsantrag kann jederzeit gestellt werden. Erst mit der ausgesprochenen Zulassung ist eine Teilnahme an der Meisterprüfung möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Meisterprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009

    Technisch geändert am 09.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020