Berufsausbildung: Beratung der beteiligten Personen
Ausbildungsberater stehen allen Beteiligten während der Ausbildung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Beschreibung
Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Kammern. Diese werden beauftragt, Berater zu bestellen, die die Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung und berufliche Umschulung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen.
Während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise
- über die Voraussetzungen der Berufsbildung, z. B. über Ausbildungsmöglichkeiten, Ausbildungsverordnungen, Ausbildungsvertrag und Ausbildungspflichten, Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte, Bestellung von Ausbilderinnen/Ausbildern,
- über die Durchführung der Berufsbildung, z. B. über pädagogische Fragen der Ausbildung, Einsatz von Ausbildungsmitteln (Lehr- und Lernmittel), Auswahl und Ausstattung von Ausbildungsplätzen, sachliche Gliederung und zeitlicher Ablauf der Ausbildung, Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, Zusammenarbeit mit den an der Ausbildung Beteiligten und
- die Auszubildenden, z. B. über Fragen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag, Zulassung, Anforderungen und Ablauf bei Zwischen- und Abschlussprüfungen, Weiterbildungs- und Förderungsmöglichkeiten. zum Jugendarbeitsschutz oder zu möglichen Schwierigkeiten im Betrieb oder in der Berufsschule.
Die Beraterinnen und Berater sind berechtigt, die Ausbildungsstätten zu besichtigen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Auskünfte zu verlangen und entsprechende Unterlagen einzusehen.
Die Beraterinnen und Berater sollen hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung den Anforderungen entsprechen, die an Ausbilderinnen und Ausbilder gestellt werden. Sie sollen außerdem über eine gute Allgemeinbildung, umfangreiche berufspraktische Kenntnisse, Erfahrung als Ausbilderin oder Ausbilder, Kontaktfähigkeit, Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und organisatorische Fähigkeiten verfügen.
Zuständigkeit
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestell-ten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Berufsausbildung: Beratung der beteiligten Personen (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Kontakt
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Postanschrift
Postfach 41 64
24040 Kiel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
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Ärztekammer Schleswig-Holstein
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
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Tierärztekammer Schleswig-Holstein
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Öffnungszeiten
Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Notarkammer
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ausbildungsberatung