Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Online-Dienst
Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge beantragen
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Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig: Erlaubnis
An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Für Lütau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023
Stichwörter
Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Wirbeltiere, Betäuben von Wirbeltieren