Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Online-Dienst

    Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge beantragen

    ID: L100012_290657793

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Frau Dr. Hein

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmilauer Straße 66

    23879 Mölln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04542 82283-0

    Fax: 04542 82283-10

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Töten von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Betäuben von Wirbeltieren, Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Tieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English