• Neufelderkoog (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Online-Dienst

Antrag auf Erlaubnis § 11 TierSchG

ID: L100012_310477986

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Version

Technisch erstellt am 22.01.2025

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig: Erlaubnis

An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Stettiner Straße 30

25746 Heide

Öffnungszeiten

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: veterinaerwesen@dithmarschen.de

Telefon Festnetz: 0481 97-9350

Fax: 0481 97-9355

Version

Technisch erstellt am 08.12.2021

Technisch geändert am 07.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

Version

Technisch erstellt am 13.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Tieren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020