Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Beschreibung
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Zuständigkeit
An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 89 1261-2550
Telefon Festnetz: +49 89 1261-2582
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Hinweise (Besonderheiten)
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Prüfstellen