• Krummbek (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen

Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Rechtsanwälten kann das Recht verleihen werden, die Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.

Beschreibung

Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, die umfassende Spezialkenntnisse in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachweisen, kann die Berechtigung verliehen werden, zur Berufsbezeichnung auch die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.

Die besondere fachliche Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor einem Fachausschuss nachzuweisen, der bei der Steuerberaterkammer gebildet wird. Personen, die ihre besondere Sachkunde durch eine einschlägige Ausbildung nachweisen und mindestens drei Jahre buchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerlich beraten haben, können auf Antrag von der mündlichen Prüfung bereit werden.

Berechtigt zu Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" sind folgende Personen/ Personengruppen und Gesellschaften:

  • Die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zum Namen dürfen Partnerschaftsgesellschaften führen, wenn mindestens ein Partner berechtigt ist, diese Bezeichnung zu führen.
  • Steuerberatungsgesellschaften dürfen die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zur Firma oder zum Namen zu führen, wenn mindestens ein gesetzlicher Vertreter berechtigt ist, diese Bezeichnung als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen.
  • Ebenso berechtigt zu Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" sind Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Personenvereinigungen.

Zuständigkeit

An die zuständige Steuerberaterkammer.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Steuerberaterin / Steuerberater: Landwirtschaftliche Buchstelle - Berechtigung (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Adresse

Postanschrift

Postfach 41 64

24040 Kiel

Hausanschrift

Hopfenstraße 2d

24114 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

Fax: +49 431 5 70 49-10

E-Mail: info@stbk-sh.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

In der Regel wird eine Gebühr von 150,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist in das Berufsregister einzutragen.

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 08.10.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020