Berufsregister für Steuerberater Einsicht gewähren

    Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer

    Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung erteilt die Steuerberaterkammer.

    Beschreibung

    Möchten Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung, kann man diese Auskünfte - auf Antrag - von der zuständigen Stelle erhalten.

    Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

    Zuständigkeit

    An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

    Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet.
    Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    E-Mail: info@stbk-sh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen im Original oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen, zum Beispiel

    • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
    • Nachweise über die Vorbildung - beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse (Abschlussprüfungen),
    • Angaben über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.
    •  

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die verbindliche Auskunft ist eine Gebühr von 200,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de