Prüfung als Steuerberater Befreiung

    Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen

    Bestimmte Personen, die steuerberatend tätig werden möchten, können von der Steruerberaterprüfung befreit werden.

    Beschreibung

    Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) werden von der Steuerberaterprüfung befreit:

    • Professoren, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben,
    • ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind,
    • ehemalige Beamte des höheren und gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte.

    Zuständigkeit

    An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Befreiung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    E-Mail: info@stbk-sh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind beizufügen:

    • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang,
    • Passbild,
    • Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit
      (beziehungsweise der Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.

    Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über:

    • Die Beschäftigungszeit (Beginn/ Ende der Tätigkeit),
    • die Art des Beschäftigungsverhältnisses (zum Beispiel Angestellter, Beamter),
    • die Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden),
    • Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern,
    • die Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (zum Beispiel Elternzeit/ Erziehungsurlaub, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, längere Krankheitszeiten).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Genaue Auskünfte über die Fristen erteilt die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es wird eine Gebühr von 200,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de