Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, an der Veranstaltung teilnehmen.
Beschreibung
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, nach den für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen an der Veranstaltung teilnehmen.
Der Veranstalter kann aber, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, auch einzelne Aussteller, Anbieter oder Interessenten von der Teilnahme ausschließen. Die zuständige Behörde kann einem Aussteller oder Anbieter die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung untersagen, wenn davon auszugehen ist, dass er die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Stadt Schwentinental - Amt IV Bürgeramt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
Linie:- Bus: Linien 300, 303
- Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
Linie:- Bus: Linien 302, 303, 310, 315
- Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
Linie:- Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
- Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
Linie:- Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Für den Bereich Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf gilt folgende Regelung: Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt sind möglich für Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr. Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamtfreie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen an. Für das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf sind Terminbuchungen jeweils am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nathalie Bergler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-212
Frau Eveline Gaspert
Herr Ahmad Olumi
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-212
Frau Finja Ruppin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811-228
Herr Jan Skade
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-207
Herr Michael Stubbmann (Amtsleiter Bürgeramt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-223
Frau Nadja Yigit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-210
Internet
Bankverbindung
Stadt Schwentinental
Empfänger: Stadt Schwentinental
IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Recht zur Teilnahme (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Markt, Marktwesen, Wochenmärkte