Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung

    Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis

    Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.

    Beschreibung

    Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    • Schutz vor Ladendieben,
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 2

    24103 Kiel

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

    Fax: +49 431 5194-234

    E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de