Privatwirtschaftliche Krankenhäuser Aufnahme

    Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen

    Ihr Krankenhaus erhält eine Zulassung, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen wird. Die Aufnahme können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.  

    Beschreibung

    Zugelassene Krankenhäuser sind alle in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommenen Krankenhäuser. Krankenhausbehandlungen können nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur zugelassene Krankenhäuser Anspruch auf finanzielle Förderung und Investitionen durch das Land.

    Die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.

    Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Die Versorgungsentscheidung lässt sich in zwei Entscheidungsstufen unterteilen:

    • In der ersten Stufe werden alle Krankenhäuser identifiziert, die die gesetzlich festgelegten Qualifikationsmerkmale erfüllen. Diese Merkmale sind Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit..
    • Es kann vorkommen, dass mehr Krankenhäuser die Qualifikationsmerkmale erfüllen, als zur Abdeckung des festgestellten Bedarfs erforderlich sind. Dann werden in einer zweiten Stufe die Krankenhäuser ausgewählt, die den Zielen des Krankenhausplans am besten gerecht werden. Dabei werden das öffentliche Interesse und der Grundsatz der Trägervielfalt berücksichtigt. Die Qualifikationsmerkmale sind die maßgeblichen Auswahlkriterien. Bei gleicher Qualität in der Leistungserbringung werden unter anderem folgende Kriterien betrachtet:
      • die Zahl der versorgten Patientinnen und Patienten,
      • die regionale Erreichbarkeit oder
      • ein größeres Spektrum an Disziplinen.

    Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.

    Nachdem die zuständigen Landesbehörden den Krankenhausplan aufgestellt haben, treffen sie die Feststellungsentscheidungen. Die Landesbehörden entscheiden über die Aufnahme, Nichtaufnahme oder auch die Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in beziehungsweise aus dem Krankenhausplan.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Justiz  und Gesundheit

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Krankenhaus: Privatklinik - Erlaubnis (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-3870

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag des Krankenhausträgers auf Übernahme eines bestimmten Versorgungsauftrages und damit Aufnahme in den Landeskrankenhausplan
    • Innerhalb der Antragstellung: Spezifikation des Fachgebietes, gegebenenfalls der Subdisziplin, Angaben zur Zahl der erforderlichen Planbetten, Angabe zur zeitlichen Aufnahme des Versorgungsauftrages/Zeitpunkt, an dem die Maßnahme erfolgen/umgesetzt werden soll, gegebenenfalls Angaben zur notwendigen personellen/apparativen Ausstattung etc.
    • Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für die Antragstellung, sodass Einzelheiten mit dem zuständigen Ministerium/der zuständigen Behörde zu klären sind

    Voraussetzungen

    • Damit Ihr Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden kann, müssen Sie folgende Auswahlkriterien erfüllen:  
      • Bedarfsgerechtigkeit,
      • Leistungsfähigkeit,
      • Qualität und
      • Kostengünstigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Das Krankenhaus beantragt die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes bei der für Krankenhausplanung zuständigen Behörde/dem zuständigen Ministerium
    • Die zuständige Behörde/das zuständige Ministerium trifft die Versorgungsentscheidung anhand der maßgeblichen Qualifikationsmerkmale (Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Kostengünstigkeit)
    • Treffen der außenwirksamen Feststellungsentscheidung durch die zuständige Behörde/das zuständige Ministerium über Aufnahme, Nichtaufnahme oder Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in den/aus dem jeweiligen Krankenhausplan
    • Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan = Zulassung des Krankenhauses

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 23.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Landeskrankenhausplanung, Krankenhausplanung, Krankenhausplan, Krankenhausbehandlung, Plankrankenhaus, Krankenhaus, Öffentliche Förderung, Landeskrankenhausplan, Zulassung, Feststellungsbescheid

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de