Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie und gegebenenfalls der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Sie sind im Besitz einer vom Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet wird. Bei Nichtbeachtung kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden, ebenso wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Amt Schlei-Ostsee - Der Amtsdirektor
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Amelie Jöhnk
Internet
Amt Schlei-Ostsee - Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder Termine nach Vereinbarung. Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt),
- Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)),
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Derzeit fällt eine Gebühr zwischen 20,00 und 400,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit dem "stehenden Gewerbe".
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein