Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie und gegebenenfalls der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Sie sind im Besitz einer vom Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet wird. Bei Nichtbeachtung kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden, ebenso wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst 31 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Geesthacht, Markt
Bus: 539
Bus: 139
Bus: 8896
Bus: 639
Bus: 638
Bus: 339
Bus: 8800
Bus: 8870
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen  Montag 08:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt) Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr (Bürgeramt) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt)
Kontakt
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Stadt Geesthacht (Rathaus)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Geesthacht, Markt
Linien:- Bus: 639
- Bus: 8870
- Bus: 339
- Bus: 539
- Bus: 139
- Bus: 8896
- Bus: 638
- Bus: 8800
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Stefan Lange
Hausanschrift
Fax: +49 4152 13-463
Telefon Festnetz: +49 4152 13-342
E-Mail: gewerbe@geesthacht.de
E-Mail: ordnung@geesthacht.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt),
- Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)),
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Derzeit fällt eine Gebühr zwischen 20,00 und 400,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit dem "stehenden Gewerbe".
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein