Telemedien
Telemedien (z. B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Beschreibung
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 1.1 Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag                        08:00 - 12:30 Uhr Montag + Donnerstag                14:00 - 17:00 Uhr Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851-220(Leitung)
Telefon Festnetz: 04651 851999(EDV / IT)
Telefon Festnetz: 04651 851-227(Gremiendienst)
Telefon Festnetz: 04651 851-228(Gremiendienst)
Telefon Festnetz: 04651 851-313(Liegenschaften)
Telefon Festnetz: 04651 851-0(Zentrale)
Telefon Festnetz: 04651 851-223(Digitalisierung)
Stichwörter
IT, Kommunalpolitik, Liegenschaften, Liegenschaftsverwalten, Liegenschaften, Postannahme, Postdienst, Poststelle, Selbstverwaltung, Sitzung, Sitzungen, Sitzungsdienst, Telefonzentrale, Zentrale
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Telemedien (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Teledienste