Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern

    Wer als Versteigerin / Versteigerer tätig werden möchte, muss von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sein.

    Beschreibung

    Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt in der Regel eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Es wird eine Vorab-Überprüfung der Auflistung von Versteigerungen, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise vorgenommen und eine Bewertung vorgelegter Objekte sowie eine schriftliche und mündliche Überprüfung durchgeführt. Das Überprüfungsverfahren endet mit je einem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    In einem feierlichen Rahmen wird eine Vereidigung des zu bestellenden Versteigerers durch den Präsidenten/Präses der IHK vorgenommen, während der zu bestellende Versteigerer die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung unterzeichnet. Der Versteigerer erhält anschließend seine Bestellungsurkunde, den Versteigererausweis und den Versteigererstempel.

    Die Bestellung wird veröffentlicht.
    Öffentlich bestellte Versteigerer werden mit ihrem Einverständnis in Internetverzeichnisse aufgenommen.
    Zusätzlich geben die Bestellungskörperschaften Listen und Verzeichnisse für ihren Bezirk oder ihre Region heraus, um Gerichte und Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu informieren

    Zuständigkeit

    An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 28-34

    24937 Flensburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 43  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
    • Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 806-9806

    Telefon Festnetz: +49 461 806-806

    E-Mail: service@flensburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag,
    • Kopie der Versteigerer-Erlaubnis,
    • Kopie der eigenen Versteigerer-Bedingungen und
    • Auflistung über Versteigerungen der letzten 3 Jahre.

    Formulare

    Antragformulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist zur Einreichung der Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK.

    Kosten

    Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen bei 720,00 Euro.
    Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 Euro für eine Überprüfung der besonderen Sachkunde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Verfahren dauert rund neun Monate.
    Eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und mehrjährige Erfahrung als Versteigerer ist anzuraten.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de