Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienst

    Bürgertipps und Schadensmeldungen

    ID: L100012_285429830

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

    Ansprechpartner

    III.II Fachdienst Tiefbau und Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 49

    22962 Siek

    Öffnungszeiten

    Die Verwaltung ist für Sie nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen online einen Termin. Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04107 8893-0

    E-Mail: tiefbau@amtsiek.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Fahrradwegschaden, Straßenschaden, Radwegschäden, Gehwegschaden, Radwegschaden, Straßenschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English