Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienst
Mängelmelder
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Bankverbindung
Gemeindekasse Lensahn
Empfänger: Gemeindekasse Lensahn
IBAN: DE40 2139 0008 0000 4500 30
BIC: GENODEF1NSH
Bankinstitut: VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG
Gemeindekasse Lensahn
Empfänger: Gemeindekasse Lensahn
IBAN: DE98 2135 2240 0076 3200 27
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Radwegschaden, Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Straßenschaden