Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100012_269400991

    Beschreibung

    Abgelagerter Müll, defekte Straßenlaternen oder Straßenschäden usw. sind Ärgernisse die Ihnen vielleicht das ein oder andere Mal auffallen. Meistens sind diese Mängel schnell zu beheben, wenn die Verwaltung davon weiß. Leider kann die Verwaltung ihre Augen nicht überall haben, daher bitten wir um ih

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2022

    Technisch geändert am 26.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

    Ansprechpartner

    Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik

    Adresse

    Hausanschrift

    Eutiner Straße 2

    23738 Lensahn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Eutiner Straße 2

    23738 Lensahn

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Lensahn

    Empfänger: Gemeindekasse Lensahn

    IBAN: DE40 2139 0008 0000 4500 30

    BIC: GENODEF1NSH

    Bankinstitut: VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG

    Gemeindekasse Lensahn

    Empfänger: Gemeindekasse Lensahn

    IBAN: DE98 2135 2240 0076 3200 27

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2022

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Radwegschaden, Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Straßenschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020