Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Hinweise für Föhr-Amrum: Straßen -Föhr-Amrum
- Online SchadensmeldungBitte nutzen Sie auch die Online-Schadensmeldung. Weiteres auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter der Rubrik Bürgerservice/ Formulare/ Schadensmeldung.
- Online SchadensmeldungBitte nutzen Sie auch die Online-Schadensmeldung. Weiteres auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter der Rubrik Bürgerservice/ Formulare/ Schadensmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Hinweise für Föhr-Amrum: Straßen -Föhr-Amrum
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Meldungen über Straßen- ,Rad- und Gehwegschäden nimmt für den Bereich der Insel Amrum selbstverständlich auch die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Strunwai 5, 25946 Nebel, entgegen.
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Meldungen über Straßen- ,Rad- und Gehwegschäden nimmt für den Bereich der Insel Amrum selbstverständlich auch die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Strunwai 5, 25946 Nebel, entgegen.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 3 - Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Am Gewerbegebiet
Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Bau- und Planungsamt erfolgt über den Eingang Am Hafendeich auf der rechten Gebäudeseite.
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschäden, Straßenschaden, Radwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Fahrradwegschaden