Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

    Beschreibung

    Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

    Online-Dienst

    Parkerleichterung für Pflegedienste

    ID: L100012_288284335

    Beschreibung

    Die Stadt Norderstedt bietet den Pflegediensten für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Parkerleichterung an. Nur durch eine Online-Identifikation eines Pflegedienst-Mitarbeiters mit seinem Personalausweis, kann die Parkerleichterung über diesen Onlinedienst beantragt werden. Der Personalausweis kann hierfür mit der Ausweis-App und der NFC-Funktion eines Handys ausgelesen werden; anschließend kann die Parkerleichterung an diesem Handy beantragt werden. Wenn Sie ein Kartenlesegerät an Ihrem PC angeschlossen haben, können Sie den Personalausweis auch mit der Ausweis-App am PC auslesen und die Parkerleichterung mit diesem PC beantragen. Gebühren für ein Jahr: für das erste Fahrzeug 75,00 € für jedes weitere Fahrzeug 50,00 € Mir ist bekannt, dass auch für den Fall eines negativen Bescheides gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) eine Gebühr i. H. v. mindestens 10,20 € erhoben wird. Hinweise: • Eine Parkerleichterung gilt nur für Norderstedt, für ein Jahr und berechtigt zum Parken o ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten, o auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht o auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StV0 mit entsprechendem Zusatz) • Die Erleichterung darf nur im Rahmen von Diensteinsätzen genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Erleichterung. • Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeuges erkennbar sind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden. Privatfahrzeuge sind von der Parkerleichterung ausgeschlossen. • Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil I für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Gewerbebetrieb (Kopie der Gewerbeanmeldung) beizulegen. • Angaben, die wissentlich falsch erfolgten, können eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2023 (von: Kranz, Thomas)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Drescher, Kerstin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 50

    22846 Norderstedt

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2023 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Technisch geändert am 09.11.2024 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 50

    22846 Norderstedt

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2011 (von: Stadt Norderstedt Webservice)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

    Formulare

    Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Parkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)