Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

    Beschreibung

    Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken für Handwerker*innen

    ID: L100012_302761651

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Direkt neben dem Eingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Kreditkarten, Girocard

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

    Hinweise für Kiel: Synonyme

    Sie müssen Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die amtlichen Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge in dem Antragsformular in dem verlinkten Online-Dienst hinterlegen.

    Formulare

    Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

    Hinweise für Kiel: Synonyme

    Es wird ein schriftlicher begründeter Antrag benötigt. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular im verlinkten Online-Dienst sorgfältig aus.

    Der zusätzliche Arbeitsstättennachweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kiel: Synonyme

    Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Kiel: Synonyme

    Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

    1 Jahr = 1. Ausnahmegenehmigung 100 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 20 €

    2 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 160 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 32 €

    3 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 230 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 46 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

    Hinweise für Kiel: Synonyme

    Die Landeshauptstadt Kiel stellt für Handwerksbetriebe sog. Ausnahmegenehmigungen für Handwerker aus. Diese sind beschränkt auf da Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Diese Ausnahmen sind kennzeichengebunden und werden nur für Handwerker-/Montagefahrzeuge ausgestellt. Diese Ausnahmen beinhalten lediglich nur folgende Ausnahmen in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis im handwerklichen Auftrag beim Kunden vor Ort:

    1. Parkplätze, die den Bewohner*innen von Bewohnerparkzonen vorbehalten sind
    2. das Gehwegparken bis zu einem zGG von maximal 2,8 t und einer Gehwegrestbreite von mindestens 1,60 m die stets erhalten bleiben muss.
    3. auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht mit Auslegen der Parkscheibe (VZ 318) ohne Höchstparkdauer
    4. auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Höchstdauer und ohne Gebührenentrichtung
    5. im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)

    Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Parkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de