Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
Beschreibung
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung Parken für Handwerker*innen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Behindertenparkplatz: Direkt neben dem Eingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Kreditkarten, Girocard
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Hinweise für Kiel: Synonyme
Sie müssen Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die amtlichen Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge in dem Antragsformular in dem verlinkten Online-Dienst hinterlegen.
Sie müssen Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die amtlichen Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge in dem Antragsformular in dem verlinkten Online-Dienst hinterlegen.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Hinweise für Kiel: Synonyme
Es wird ein schriftlicher begründeter Antrag benötigt. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular im verlinkten Online-Dienst sorgfältig aus.
Der zusätzliche Arbeitsstättennachweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
- Online-Dienst Ausnahmegenehmigung Parken Handwerker*innen
- Arbeitsstättennachweis für Gewerbetreibende / Handwerker
Es wird ein schriftlicher begründeter Antrag benötigt. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular im verlinkten Online-Dienst sorgfältig aus.
Der zusätzliche Arbeitsstättennachweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kiel: Synonyme
Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Kiel: Synonyme
Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:
1 Jahr = 1. Ausnahmegenehmigung 100 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 20 €
2 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 160 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 32 €
3 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 230 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 46 €
Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:
1 Jahr = 1. Ausnahmegenehmigung 100 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 20 €
2 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 160 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 32 €
3 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 230 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 46 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Hinweise für Kiel: Synonyme
Die Landeshauptstadt Kiel stellt für Handwerksbetriebe sog. Ausnahmegenehmigungen für Handwerker aus. Diese sind beschränkt auf da Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Diese Ausnahmen sind kennzeichengebunden und werden nur für Handwerker-/Montagefahrzeuge ausgestellt. Diese Ausnahmen beinhalten lediglich nur folgende Ausnahmen in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis im handwerklichen Auftrag beim Kunden vor Ort:
- Parkplätze, die den Bewohner*innen von Bewohnerparkzonen vorbehalten sind
- das Gehwegparken bis zu einem zGG von maximal 2,8 t und einer Gehwegrestbreite von mindestens 1,60 m die stets erhalten bleiben muss.
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht mit Auslegen der Parkscheibe (VZ 318) ohne Höchstparkdauer
- auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Höchstdauer und ohne Gebührenentrichtung
- im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)
Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Die Landeshauptstadt Kiel stellt für Handwerksbetriebe sog. Ausnahmegenehmigungen für Handwerker aus. Diese sind beschränkt auf da Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Diese Ausnahmen sind kennzeichengebunden und werden nur für Handwerker-/Montagefahrzeuge ausgestellt. Diese Ausnahmen beinhalten lediglich nur folgende Ausnahmen in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis im handwerklichen Auftrag beim Kunden vor Ort:
- Parkplätze, die den Bewohner*innen von Bewohnerparkzonen vorbehalten sind
- das Gehwegparken bis zu einem zGG von maximal 2,8 t und einer Gehwegrestbreite von mindestens 1,60 m die stets erhalten bleiben muss.
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht mit Auslegen der Parkscheibe (VZ 318) ohne Höchstparkdauer
- auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Höchstdauer und ohne Gebührenentrichtung
- im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)
Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Parkausweis