Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienferienerholung: Förderung

    Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

    Beschreibung

    Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

    • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
    • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

    an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

    Zuständigkeit

    An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-600

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-580(Verwaltung Jugendhilfe)

    E-Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Verdienstnachweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    Familienerholung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de