Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Landschaft Sylt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katrin Fifeik (Amtsvorsteherin)
E-Mail: amtsvorsteherin@gemeinde-sylt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Aufgaben des Amts Landschaft Sylt werden von der Gemeinde Sylt getätigt. Die Zuständigkeiten finden Sie unter "Gemeinde Sylt" in den entsprechenden Abteilungen.
Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.2 Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
Linie:- Bus: Linie: 4
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stichwörter
Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungsdienst
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein