Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2075
Fax: +49 431 901-62070
Telefon Festnetz: +49 431 901-2067
Telefon Festnetz: +49 431 901-2072
Telefon Festnetz: +49 431 901-2178
E-Mail: gaststaetten@kiel.de
E-Mail: bordellaufsicht@kiel.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein