Kanalstörung melden
Sofern Sie beobachten, dass das Abwasser bei Ihnen zu Hause oder auf den Straßen (Gully) nicht mehr abfließt, sollten Sie umgehend die Störungsstelle rufen.
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, rufen Sie möglichst schnell Ihre örtliche Störungsstelle an. Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, ist diese der richtige Ansprechpartner für Sie.
Online-Dienst
Schäden- und Mängelmitteilung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- An die Störungsstelle (Servicenummer) der Gemeinde, Stadt oder des Amtes oder
- direkt an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist.
Hinweise für Quickborn: Kanalstörung melden - Quickborn
Bitte melden Sie eine akute Störung an Ihrer Schmutzwasserleitung von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 04106-6110 in anderen Zeiten unter 04106-6160.
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Tiefbauten - Ingenieurleistungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 18:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Formulare
Datenschutzerklärung - Kanalstörung melden - ID 8969691
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Hinweise für Quickborn: Kanalstörung melden - Quickborn
§ 44 Landeswassergesetz
§ 54 Wasserhaushaltsgesetz
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Siel, Siele, Entwässerung, Stadtentwässerung