Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (FS)

    ID: L100012_285796809

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    Widerruf der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (FS)

    ID: L100012_285796810

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    Zweitwohnungssteuer; Erklärungsbogen für Mischnutzer (Vermietungsübersicht) (FS)

    ID: L100012_285796805

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    Zweitwohnungssteuer: Jährliche Erklärung für die Befreiung (FS)

    ID: L100012_286086714

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    Technisch erstellt am 11.05.2023 (von: Pörksen, Renate)

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    Sprache

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    Zweitwohnungssteuer Erklärungsbogen(FS)

    ID: L100012_285796804

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    Technisch erstellt am 02.05.2023 (von: Pörksen, Renate)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Amt Pellworm

    Adresse

    Hausanschrift

    Uthlandestraße 1

    25849 Pellworm

    Öffnungszeiten

    nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 666-7111

    Telefon Festnetz: 04841 666-7112

    Telefon Festnetz: 04841 666-7113

    E-Mail: info@amt-pellworm.de

    Weitere Informationen

    Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2012 (von: Fa. Advantic Webservice)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Husum - Der Bürgermeister - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zingel 10

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2022 (von: Kensy, Sebastian)

    Technisch geändert am 02.05.2023 (von: Pörksen, Renate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Hinweise für Pellworm: Zweitwohnungsteuer

    Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die Erklärungsformulare als PDF-Datei herunterzuladen.

    Amt Pellworm

    Stadt Husum

    Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die Erklärungsformulare als PDF-Datei herunterzuladen.

    Amt Pellworm

    Stadt Husum

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)