Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (FS)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Widerruf der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (FS)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zweitwohnungssteuer; Erklärungsbogen für Mischnutzer (Vermietungsübersicht) (FS)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zweitwohnungssteuer: Jährliche Erklärung für die Befreiung (FS)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zweitwohnungssteuer Erklärungsbogen(FS)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Husum - Der Bürgermeister - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".
Formulare
Hinweise für Husum: Zweitwohnungsteuer
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die Erklärungsformulare als PDF-Datei herunterzuladen.
Amt Pellworm
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer für Amt Pellworm(PDF-Datei: 762 kB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer Amt Pellworm - ANLAGE(PDF-Datei: 3,5 MB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer - Stadt Husum(PDF-Datei: 90 kB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer - Stadt Husum - ANLAGE(PDF-Datei: 86 kB)
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die Erklärungsformulare als PDF-Datei herunterzuladen.
Amt Pellworm
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer für Amt Pellworm(PDF-Datei: 762 kB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer Amt Pellworm - ANLAGE(PDF-Datei: 3,5 MB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer - Stadt Husum(PDF-Datei: 90 kB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer - Stadt Husum - ANLAGE(PDF-Datei: 86 kB)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer