Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienst

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

    ID: L100012_304099271

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2351

    Fax: +49 4321 942-2388

    E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Ansprechperson

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2748

    • Arbeitsgruppenleitung Grundstücksabgaben

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2212

    Internet

    Stichwörter

    Abfallentsorgungsgebühren, An- und Abmeldung Hundesteuer, Hundesteuer, Niederschlagswassergebühren, Schmutzwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kuhberg 18

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2400(Dokumentenausgabe/Fundbüro)

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2600(Bürgerbüro)

    Fax: +49 4321 942-2488

    E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare".

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2388

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2351

    E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de