Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer.
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer.
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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer
Bei Fragen zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig. Nutzen Sie zur Erklärung zur Zweitwohnungssteuer gern den verlinkten Online-Dienst. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Zweitwohnungsteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.
Bei Fragen zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig. Nutzen Sie zur Erklärung zur Zweitwohnungssteuer gern den verlinkten Online-Dienst. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Zweitwohnungsteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Stadtkasse
Adresse
Postanschrift
Postfach 1152
24099 Kiel
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Sophienhof
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr mit Ausnahme der Barkasse , diese ist am Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern
Adresse
Postanschrift
Postfach 1152
24099 Kiel
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Sophienhof
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
Kontakt
Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer@kiel.de
Formulare
Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür gern unseren verlinkten Online-Dienst.
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür gern unseren verlinkten Online-Dienst.
Formulare
Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Hierzu reichen Sie bitte die "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" ausgefüllt und unterschrieben (bitte erforderliche Anlagen nicht vergessen) im Amt für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel ein.
- Infoblatt zur Zweitwohnungsteuer
- Information zum Datenschutz in der Steuerverwaltung
- Erklärung zur Zweitwohnungsteuer
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Hierzu reichen Sie bitte die "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" ausgefüllt und unterschrieben (bitte erforderliche Anlagen nicht vergessen) im Amt für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel ein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer
Nähere Einzelheiten finden Sie in der Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel.
Nähere Einzelheiten finden Sie in der Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer