Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer

    Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer.

    Online-Dienst

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

    ID: L100012_291554909

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

    Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer

    Bei Fragen zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und  allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig.  Nutzen Sie zur Erklärung zur Zweitwohnungssteuer gern den verlinkten Online-Dienst. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Zweitwohnungsteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Sophienhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr mit Ausnahme der Barkasse, diese ist am Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-64115

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4110

    E-Mail: stadtkasse@kiel.de

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 30

    24103 Kiel

    Rathaus Hopfenstraße

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Sophienhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer

    Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür gern unseren verlinkten Online-Dienst. 

    Formulare

    Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer

    Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Hierzu reichen Sie bitte die "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" ausgefüllt und unterschrieben (bitte erforderliche Anlagen nicht vergessen) im Amt für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kiel: Verweis auf Ortsrecht, Formular Zweitwohnungsteuer

    Nähere Einzelheiten finden Sie in der Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de