Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Online-Dienst

    KitaPortal Schleswig-Holstein

    ID: L100012_290786998

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    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 11.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweils örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Außerdem kann das KiTa-Portal Schleswig-Holstein Ihre Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützen.

    Ansprechpartner

    Amt Mittelholstein - Bereich I/4 - Bildung, Jugend, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2022 (von: Herrndorff, Antje)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Herrndorff, Antje)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Mittelholstein - Fachbereich I Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 11

    25557 Hanerau-Hademarschen

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    24634 Padenstedt

    Bürgerbüro nur Di. von 15-18 Uhr geöffnet

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Raiffeisenturm 2

    24613 Aukrug

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 21

    24594 Hohenwestedt

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4871 36-0

    Fax: +49 4871 36-36

    E-Mail: info@amt-mittelholstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeidnekasse Hohenwestedt

    Empfänger: Gemeidnekasse Hohenwestedt

    IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

    BIC: NOLADE21HWS

    Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege wird ein Antrag benötigt. Dieser kann schriftlich oder online (LINK) gestellt werden. Dem Antrag ist mindestens die Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes sowie die schriftliche Bestätigung der Kindertagespflegeperson beizufügen.

    Anmeldung über das KitaPortal Schleswig-Holstein

    Sie können Ihr Kind auch online bei einer Vielzahl von Kindertagespflegepersonen voranmelden, nutzen Sie dafür den nachfolgenden Link: https://www.kitaportal-sh.de/de/

    Weitergehende Informationen finden Sie zu diesem Thema auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/kindertageseinrichtungen_Kita-PortalSH.html

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Fristen

    Anträge sollten grundsätzlich vor Betreuungsbeginn beziehungsweise Änderung beim zuständigen Jugendamt eingehen. Die jeweiligen Fristen des zuständigen Jugendamtes sind zu beachten (in der Regel der jeweils geltenden Satzung zu entnehmen).

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Krippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, KITA, Kindergarten, Hort, Kinderkrippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)