• Seeth-Ekholt (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen

Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Online-Dienst

Online einen Betreuungsplatz für Ihr Kind finden

ID: L100012_290786998

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 11.09.2023

Technisch geändert am 11.09.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Zuständig ist der jeweils örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Außerdem kann das KiTa-Portal Schleswig-Holstein Ihre Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützen.

Ansprechpartner

Fachbereich 3 - Einwohnerservice

Adresse

Hausanschrift

Lornsenstraße 52

25335 Elmshorn

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

Stichwörter

Abmeldung von Gewerbe, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Fundstelle, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Kinder Reisepass, Kinder und Jugendliche, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kindertagesbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Personalangelegenheiten, Personalausweis, Personalausweis neu, Reisepass für Kinder

Version

Technisch erstellt am 03.01.2022

Technisch geändert am 01.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Amt Elmshorn-Land

Adresse

Hausanschrift

Lornsenstraße 52

25335 Elmshorn

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4121 2409-0

Fax: +49 4121 2409-44

E-Mail: poststelle@elmshorn-land.de

Bankverbindung

Amtskasse Elmshorn-Land

Empfänger: Amtskasse Elmshorn-Land

IBAN: DE04 2215 0000 0000 0087 96

Bankinstitut: Sparkasse Elmshorn

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Team 3.1 - Einwohnerservice und Bildung

Adresse

Hausanschrift

Lornsenstraße 52

25335 Elmshorn

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 05.06.2011

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Für die Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege wird ein Antrag benötigt. Dieser kann schriftlich oder online (LINK) gestellt werden. Dem Antrag ist mindestens die Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes sowie die schriftliche Bestätigung der Kindertagespflegeperson beizufügen.

Anmeldung über das KitaPortal Schleswig-Holstein

Sie können Ihr Kind auch online bei einer Vielzahl von Kindertagespflegepersonen voranmelden, nutzen Sie dafür den nachfolgenden Link: https://www.kitaportal-sh.de/de/

Weitergehende Informationen finden Sie zu diesem Thema auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/kindertageseinrichtungen_Kita-PortalSH.html

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Fristen

Anträge sollten grundsätzlich vor Betreuungsbeginn beziehungsweise Änderung beim zuständigen Jugendamt eingehen. Die jeweiligen Fristen des zuständigen Jugendamtes sind zu beachten (in der Regel der jeweils geltenden Satzung zu entnehmen).

Kosten

Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Krippe, Kindergarten, Kinderkrippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort, KITA

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020