Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

    Beschreibung

    Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Schädlingsbekämpfung

    • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
    • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Amt Nordstormarn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schiefen Kamp 10

    23858 Reinfeld (Holstein)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04533 20090

    Fax: 04533 200975

    E-Mail: ordnungsamt@amt-nordstormarn.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2015 (von: Webservice, Amt Nordstormarn)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Klinger, André)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fackenburger Allee 2

    23554 Lübeck

    Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
    Anzahl: 0


    Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
    Anzahl: 0


    Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
    Anzahl: 0

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04 51 60 06-0

    Fax: 04 51 60 06-999

    E-Mail: ihk@ihk-luebeck.de

    Weitere Informationen

    Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2009 (von: Kernteam Zugang)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4223 Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Elly-Heuss-Knapp-Straße 7

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Elly-Heuss-Knapp-Straße

    Bus: 8102 und 8740

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 16016-61

    Fax: 04531 16013-42

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010 (von: Kreis Stormarn Webservice)

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Webservice, Kreis Stormarn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
      • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
      • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
      • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
      • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

    Voraussetzungen

    Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

    Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

    Kosten

    Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Schädlingsbekämpfung

    Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kakerlaken, Hygieneschädlinge, Küchenschaben, Schädlinge, Gesundheitsschädlinge, Schädlingsbekämpfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)