Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit

    Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.

    Beschreibung

    Hilfe zur Gesundheit umfasst

    • vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
    • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
    • Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

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    Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit online beantragen

    ID: L100012_300705195

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Handewitt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frösleer Bogen 17a

    24983 Handewitt

    Kontakt

    Fax: 04608 9720-30

    Telefon Festnetz: 04608 9720-0

    E-Mail: sozialzentrum.handewitt@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Familienplanung, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Sterilisation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English