Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Online-Dienste
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
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Eingliederungshilfe für Minderjährige online beantragen
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 15:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Buchstaben Ke-Kq, Ra-Rd Ansprechperson: Frau Ammermann
Buchstaben E, N Ansprechperson: Frau Sörensen
Buchstaben Lj-Lz, Wa-Wd Ansprechperson: Frau Bartelsen
Buchstaben Sch, Y Ansprechperson: Herr Breitstadt
Buchstabe T Ansprechperson: Frau Brick
Buchstaben Ha-Hi (ohne Hansen) Ansprechperson: Frau Renkhoff
Buchstaben Ba-Bo Ansprechperson: Frau Erichsen
Buchstaben Q, Re-Rz, Zj-Zz Ansprechperson: Frau Sommerfeldt
Buchstaben D, Hj-Hz, I Ansprechperson: Frau Grout
Buchstabe M Ansprechperson: Frau Stahl
Buchstaben A, Kr-Kz, U Ansprechperson: Frau Seyfried
Amtshilfen Ansprechperson: Frau Zander
Buchstaben J, Ka-Kd Ansprechperson Herr Hemkendreis
Buchstabe G Ansprechperson: Frau Petrowitz
Buchstaben C, La-Li, Za-Zi Ansprechperson: Frau Hoyer
Buchstaben We-Wz, X Ansprechperson: Frau Kardel
Buchstaben Hansen, Oa-Or, S (ohne Sch und St) Frau Kilders
Buchstaben Os-Oz, P Ansprechperson: Frau Kroll
Buchstaben Br-Bz, F Ansprechperson: Frau Dahl
Buchstaben St, V Ansprechperson: Frau Löhr
Internet
Formulare
Antrag auf Eingliederungshilfe
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement und heilpädagogische Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 15:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung
Adresse
Postanschrift
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 15:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4621 87-569
E-Mail: soziales@schleswig-flensburg.de
Kontaktperson
Buchstaben Berh-Bz, Rü-Rz Ansprechperson: Frau Eloo
Buchstaben S(ohne Sch/St), Zelm-Zz Ansprechperson: Frau Elsholz
Buchstaben A, D, E, I, Paulsen Ansprechperson: Herr Flor
Buchstaben N, Po-Pz, St Ansprechperson: Frau Freiberg
Buchstaben F, L, Raq-Rat Ansprechperson: Frau Frenzen
Buchstaben Ka-Köppe, Rel-Rud Ansprechperson: Herr Gombert
Buchstaben Ham-Kh Ansprechperson: Frau Hagge
Buchstaben M, W Ansprechperson: Frau Johannsen
Buchstaben G, Hansen, Rau-Rek, T, Za-Zell Frau Jordt
Buchstaben H (ohne Hansen), Ra-Rap, Blindenhilfe Frau Kuhn
Buchstaben Rf-Z Ansprechperson: Herr Liem
Buchstaben J, X, Y Ansprechperson: Frau Repenning
Buchstaben Ki-Re Ansprechperson: Frau Rivinius
Buchstaben Ba-Berg Ansprechperson: Frau Tams
Buchstaben C, Pj-Pn, Q, Sch Ansprechperson: Frau Welter
Buchstaben Köppf-Kz, O, U, V Ansprechperson: Frau Wilkens
Buchstaben Pa-Pi (ohne Paulsen) Ansprechperson: Frau Matthiesen
Buchstaben A-Hal Ansprechperson: Frau Steinkraus
Internet
Formulare
Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Einkommensnachweis
Vermögensnachweis
Weitergewährungsantrag
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederung