Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

    Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Beschreibung

    Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

    Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

    Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.

    Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

    E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Scharbeutz - Amt für Soziale Hilfen

    Beschreibung

    Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.

    Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.

    Öffnungszeiten:

    Montag und Mittwoch geschlossen

    Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00-12:00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    23626 Scharbeutz

    Öffnungszeiten

    Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04521 788513

    Fax: 04521 78896513

    E-Mail: afsh-tdf-strand@kreis-oh.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Scharbeutz - Amt für Soziale Hilfen

    Beschreibung

    Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.

    Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.

    Öffnungszeiten: 

    das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartezeiten zu ersparen sowie Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird ab sofort eine Online-Terminvergabe eingeführt.

    Adresse des Amtes für Soziale Hilfen:

    Hauptstr. 1, 23626 Ratekau

    Ergänzend dazu stehen Ihnen die Beschäftigten telefonisch wie folgt zur Verfügung:

    • Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Dienstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Termine:

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    23626 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.Öffnungszeiten: das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartez Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Freitag: von 00:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04521 78896513

    Telefon Festnetz: 04521 788513

    E-Mail: afsh-ratekau@kreis-oh.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel

    • Nachweis über die Behinderung,
    • sämtliche Einkommensnachweise,
    • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).

    Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Eingliederung, Hilfe in besonderen Lebenslagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de